Leistungen

Bauüberwachung

Durch regelmäßige Überprüfung der Bauleistungen nach Baufortschritt sowie Prüfung der Mängelbeseitigung gewährleiste ich, dass Brandschutzmaßnahmen den geltenden Zulassungsstandards entsprechen.

In einem Bauvorhaben alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen rechtskonform umzusetzen, ist für Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Behörden und spätere Nutzer gleichermaßen von zentraler Bedeutung.
 
Meine Expertise garantiert eine reibungslose Abwicklung des Projekts und eine hohe Qualität in Bezug auf Brandschutz und Sicherheit, insbesondere in der Leistungsphase 8. Hierbei überwache ich den Baufortschritt regelmäßig und prüfe die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts. Dies beinhaltet auch die Sichtprüfung von Baumaterialien, Brandabschottungen, Löschwasservorrichtungen und anderen brandschutzrelevanten Anlagen und Einrichtungen.

Umfassende baubegleitende Beratung

Umsetzung und stichprobenhafte Überwachung der Bauumsetzung

Mitwirken bei der Vorbereitung und Teilnahme an behördlichen Abnahmen

Baubegleitende, stichprobenhafte Dokumentation von Mängeln

Bestätigung der Bauausführung

Häufig gestellte Fragen

Die Häufigkeit des Besuchs eines Brandschutzfachplaners auf der Baustelle hängt von der Komplexität des Projekts ab. In der Regel sind Brandschutzfachplaner während der Umsetzung und Abnahme der Bauausführung etwa zwei mal vor Ort. Während dieser Zeit überprüfen sie, ob der genehmigte Brandschutznachweis korrekt umgesetzt wird und ob die Bauprodukte und Bauarten gemäß der An- und Verwendbarkeitsnachweise eingebaut werden.

In der Regel umfasst die Bauüberwachung eine strichprobenhafte Überprüfung der Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts, die Überwachung von brandschutzrelevanten Materialien und deren Einbaubedingungen. Eine nähere Beschreibung kann der AHO-Schriftenreihe Heft 17 entnommen werden. Hier sind drei Niveaus der Bauüberwachung dargelegt.

Niveau 1: prinzipielle Übereinstimmung

Niveau 2: systematisch-stichprobenartige Kontrolle

Niveau 3: baubegleitende Qualitätskontrolle

Üblicherweise ist mit den Grundleistungen das Niveau 1 vereinbart.