Leistungen

Erstellung von Brandschutz­nachweisen

Ich erstelle Gutachten und berate Sie individuell und ganzheitlich.

Im Brandschutz nehmen ganzheitliche Sicherheitskonzepte eine immer größere Rolle ein. Jedes Bauvorhaben muss die materiell-rechtlichen Anforderungen der Länder erfüllen. Gemäß der Landesbauordnungen werden diese Anforderungen in einem „Standard“-Brandschutznachweis beschrieben.

Bei einigen Gebäuden sind die Vorgaben der Landesbauordnung nicht erfüllbar oder es gelten spezielle Sonderbauverordnungen. Diese Brandschutzkonzepte erfassen die Besonderheiten des Gebäudes und bewerten die Risiken objektbezogen, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen und ein genehmigungsfähiges Konzept zu erstellen.

Durch einen qualifizierten Brandschutznachweis und das Angebot von Lösungsansätzen unterstütze ich Sie dabei, dass Ihre Gebäude und Anlagen sicherer werden und Schutzziele im Brandschutz erreicht werden. Sie können sich auf eine sorgfältige und professionelle Erstellung eines entsprechenden Nachweises verlassen.

Konzepterstellung gemäß Ihren Bedürfnissen

Bedarfsanalyse, basierend auf örtlichen Gegebenheiten und Brandschutzvorschriften

Abstimmungen mit der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle

Erarbeiten des Nachweises (inkl. Visualisierung), Begründen von Abweichungen

Weiterführende Leistungen auf Anfrage, u.a.:

  • Entrauchungs- und Evakuierungskonzepte
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen. (Auszüge aus der AHO)

Häufig gestellte Fragen

Ein Brandschutznachweis ist immer erforderlich. Bei kleinen Gebäuden, wie beispielsweise Einfamilienhäusern werden die Leistungen zum Brandschutz oftmals seitens Ihres Architekten erbracht. Sofern Ihr Gebäude eine bestimmte Höhe oder Größe erreicht bzw. eine bestimmte Nutzung vorgesehen ist (vgl. § 2 ThürBO) wird ein Brandschutzkonzept notwendig. Diese objektbezogene Bewertung beschreibt die baulichen, anlagentechnischen und abwehrenden Sachverhalte Ihres Projektes und setzt sie ins Verhältnis zu den baurechtlichen Forderungen.

Die Kosten für einen Brandschutznachweis richten sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (AHO). Die AHO-Honorare basieren auf verschiedenen Faktoren wie, der Komplexität des Projekts, dem Umfang der Leistungen und der erforderlichen Qualifikation des Planers. Auch die Art des Projekts, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, kann sich auf die Kosten auswirken. Die AHO-Honorare bieten eine transparente Grundlage für die Berechnung von Planungs- und Beratungsleistungen im Brandschutzbereich. Weitere Informationen zur Honorarordnung gibt es hier.